‚Budget‘ & ‚Neupatientenregelung‘ mal anders erklärt
Wenn ein Kuchen aufgegessen worden ist, ist er aufgegessen
Zum Verständnis sei gesagt, dass es sogenannte ‚Kassenärzte‘ nicht gibt. Alle in einer Praxis Tätigen sind grundsätzlich Privatärzte, stellen aber ihre Arbeitskraft ehemals 20 und jetzt 25 Stunden pro Woche den gesetzlich versicherten Patienten zur Verfügung.
Das sogenannte Budget wurde seinerzeit eingeführt, um eine ‚unerwünschte Ausdehnung der kassenärztlichen Praxis zu verhindern‘. Dieser Irrsinn hat dazu geführt, dass, ist das Budget erst einmal aufgebraucht, Praxen zeitweise geschlossen werden oder Urlaub gemacht wird. Jeder mit gesundem Menschenverstand kann dies nachvollziehen, denn was soll man arbeiten, wenn Arbeit nicht oder nur mit einem Bruchteil dessen entlohnt wird, wie es im Abrechnungskatalog steht. Oder, mal anders ausgedrückt, Sie als Kundin gehen zum Bäcker und sagen, dass die Brötchen im letzten Monat eines Quartals nur 5 Cent kosten. Was glauben Sie, was der Bäcker darauf antwortet? Sie können dieses Gedankengut auf Ihre eigene Entlohnung anwenden.
Ärzte werden nahezu immer bzw. fast ausschließlich als ziemlich elitäre Interessengruppe wahrgenommen, nie aber als systemrelevante Arbeitgeber und Selbständige.
Die von Gesundheitsminister a. D. Lauterbach zudem einseitig aufgekündigte ‚Neupatientenregelung‘ zeigt das völlige Versagen des Gesundheitssystems auf politischer und ärztlicher Seite. Die Einen setzen sich d’rauf und die Anderen lassen es mit sich machen. Mit der ärztlichen Zusage, auf Bitten der Politik, der Erhöhung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl von 20 auf 25 ging das Versprechen eines zusätzlich vereinbarten Honorars einher. Die Erhöhung der Pflichtstundenzahl wurde im Bundesmantelvertrag der Ärzte verknüpft. Das vereinbarte Zusatzhonorar wurde gestrichen, die Pflichtsprechstunden jedoch nicht! Das bedeutet letztlich de facto eine zusätzliche Honorarkürzung von 25%!
Die Krankenkassen und Politiker erfinden also ein Spiel. Jetzt bestimmen sie wie das Spielfeld aussieht, wer die Schiedsrichter sind und wie die Regeln lauten. Diese ändern sie ständig. Diese Umstände sind bekannt, aber nicht verhandelbar.
Grundsätzlich gilt: Nur wer sich perspektivisch auf stabile Preise / Einkommen einstellen kann, nur wer ein zuverlässiges und gutes Praxisteam hat, wird sich freiwillig für die Niederlassung entscheiden. Stellen Sie sich doch mal die Frage, warum Praxisbetreiber oft keine Nachfolger mehr finden.
Patienten leben im ‚Desinformationsraum’ von Krankenkassen und Politik mit deren Wahrheiten und Deutungen. Mit besonderem Eifer wird dort an dem ‚Feindbild Ärzte‘ gearbeitet, die den Patienten angeblich nichts gönnen, ihnen vermeintliche ‚Kassenleistungen‘ vorenthalten. Damit trifft die Propaganda emotional ins Schwarze. Ärzte erleben Diskriminierungen und gefühlte Ressentiments. Diese bieten den perfekten Nährboden für Patientenunzufriedenheiten, die sich auch in digitalen Bewertungsforen widerspiegeln. Die Krankenkassen verstehen es meisterhaft, sich zum Rächer der Gekränkten aufzuspielen. Dem Entrüsteten ist sein Gefühl wichtiger als das, worum es geht. Empörung als Geschäftsmodell. Wir, die wir nur medizinisch vernünftig arbeiten wollen, werden dadurch in eine Sündenbockrolle gedrängt, in die wir gar nicht hinein wollen, ja, die wir auch gar nicht zu verantworten haben. Der entmündigte Wähler wird um seine Zwangsbeiträge betrogen und in eine system-bedingte Warteschleife minderwertiger Versorgung gedrängt.
Es sind nicht die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen oder Politiker, die sich hinstellen und eindeutig sagen, welche Leistungen noch als Kassenleistungen bezahlt werden. Diese Aufgabe wird leider uns Ärzten zugeschoben, indem wir Ihnen mitzuteilen haben, dass bestimmte Untersuchungen oder Medikamente von Ihrer Krankenkasse nicht oder nicht mehr übernommen werden. Diskussionen, die in den Büros der Krankenkassen hätten stattfinden müssen, werden mehr und mehr in die Praxen verlagert. Sodann stößt dies bei Ihnen auf Unmut, haben Sie doch in der Vergangenheit regelmäßig Ihre Krankenkassenbeiträge geleistet. Natürlich gilt, dass das eigene Interesse die eigene Wahrnehmung bestimmt. Auch die der Patienten. Die Patienten wähnen sich in einer Vollkaskoversicherung, kennen aber ihre Versicherungsbedingungen nicht. Diese stehen im SGB-V und sind für die Ärzteschaft bindend. Gesundheit haben zu wollen ist kein Notfall. Der Blick in das Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung. So soll eine nur ausreichende, an Wirtschaftlichkeit orientierte, notwendige und zweckmäßige Medizin erbracht werden. Nicht mehr und nicht weniger. Sogenannte Plausibilitätsprüfungen kontrollieren die Einhaltung dieses Gesetzes. Bei Nichteinhaltung erfolgen Regresse, die Rückzahlung erbrachter ärztlicher Leistungen an die Krankenkassen aus dem Privathaushalt der Ärzte. Man ist real eher den Kassen verpflichtet, als den Patienten. Grundsätzlich dürfen Leistungen zu Lasten der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen nur erbracht werden bei Vorliegen einer medizinisch rechtfertigenden Indikation (eines Grundes), wie ihn zum Beispiel ein krankhafter Tastbefund darstellt. Wunschleistungen, das Suchen, Ausschließen oder Screenen haben in die Selbstverantwortung verbracht zu werden. Jede mehr als ausreichende Leistung ist keine Kassen-, sondern eine Privatleistung!
Praxen gelangen an einem Punkt, wo der Betrieb einer Praxis betriebswirtschaftlich schlichtweg keinen Sinn mehr macht, an dem die Wirtschaftlichkeit infrage gestellt werden muss. Das erschüttert und macht die Motivation beim Erbringen qualitativ hochwertiger Leistungen noch schwerer.
Erst wenn die ambulanten Fachärzte in den Praxen verschwunden sind, wird selbst der letzte Patient merken, welch‘ luxuriöse Gesundheitsversorgung wir gehabt haben; wird auch den Wartezeiten von heute nachweinen, da er dann bemerkt, was die Ärzte tatsächlich geleistet haben.
Mit diesem Schreiben habe ich Zeit in die Aufklärung der Patienten zur Korrektur irreführender Versprechungen der Krankenkassen und Politiker investiert.
Im Sinne einer aufrichtigen und vertrauensvollen Arzt- / Patientenbeziehung hoffe ich, mit dieser Stellungnahme aber auch zu einer sachlichen und eindeutigen Klärung beizutragen.
