Gesetzliche Krebsvorsorge

Allgemeines

Gebärmutterhalskrebs und Brustkrebs gehören zu den zehn häufigsten Krebserkrankungen bei Frauen. Die beiden Organe lassen sich auch ohne großen apparativen Aufwand sehr gut untersuchen. Deshalb hat die gynäkologische Krebsfrüherkennung eine besondere Bedeutung. Viele Krebserkrankungen werden im Rahmen der vorgesehenen Untersuchungen in einem frühen Stadium entdeckt, was die Heilungsaussichten erheblich verbessert.

Wer sollte zur Früherkennung gehen?

Grundsätzlich gilt: das älter werden, das Alter, ist der Risikofaktor Nummer 1 für das Entstehen von Krebs. Nicht jeder Krebs aber kommt in jedem Alter gleich häufig vor. So ist z.B. der Krebs des Gebärmutterhalses / -halskanals „der“ Krebs der jungen Frau, während man bei den unter 30jährigen seltener einen Brustkrebs nachweist. Gleiches gilt für den Krebs der Gebärmutter, der wiederum nichts mit dem Gebärmutterhalskrebs zu tun hat und der sich somit bei dem Abstrich der Diagnose, einem Nachweis entzieht.

Für Frauen ab 20 empfiehlt sich die regelmäßige gynäkologische Abstrichuntersuchung (zytologische Untersuchung), um Anzeichen von Gebärmutterhalskrebs zu erkennen. Zusatzuntersuchungen wie der Nachweis / der Ausschluss einer HPV- oder Chlamydieninfektion werden empfohlen. Die Untersuchung zum Ausschluss einer Chlamydieninfektion ist bis zum 25. Geburtstag einmal im Jahr im Abstand eines Jahrs eine Kassenleistung. Auch nach dem 25. Geburtstag ist diese Untersuchung im gleichen Intervall wichtig. Es steht Ihnen ein gesonderter Beitrag über Chlamydien in dieser Homepage zur Verfügung.

Ab dem vollendeten 30. Lebensjahr soll auch die Brust untersucht und die Frau zur Selbstuntersuchung der Brust angeleitet werden. Zusatzuntersuchungen wie der Nachweis / der Ausschluss einer HPV- oder Chlamydieninfektion, Ultraschalluntersuchungen von Unterleib und Brust werden empfohlen.

Ab dem Alter von 50 bis 75 Jahren können Frauen alle zwei Jahre eine routinemäßige Mammographie (Röntgenuntersuchung der Brust) im Rahmen des gynäkologischen Früherkennungsprogramms wahrnehmen. Ab diesem Alter werden Zusatzuntersuchungen wie Ultraschalluntersuchungen von Unterleib und Brust, Knochendichtemessung und immunologischer Stuhltest empfohlen.

Wer bezahlt die Früherkennung?

Die reine gynäkologische Früherkennungsuntersuchung wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zusatzuntersuchungen werden seitens der Krankenkassen nur bezahlt bei Vorliegen einer ‚rechtfertigenden medizinischen Indikation‚, einer medizinischen Notwendigkeit, einem krankhaften Tastbefund; also erst, wenn ‚das Kind in den Brunnen gefallen ist‘. Das grundsätzliche Problem ist, dass der der spart (Krankenkasse) nicht derjenige ist, der investieren muss (Patient). Viele Patienten befinden sich in der Wahrnehmungsblase der Krankenkassen; mit deren Wahrheiten und Deutungen. Mit besonderem Eifer wird dort am ‚Ärztebashing‘, an dem ‚Feindbild Arzt‘ gearbeitet, die den Patienten angeblich nichts gönnt, ihnen vermeintliche ‚Kassenleistungen‘ vorenthält. Damit trifft die Propaganda emotional ins Schwarze. Ärzte erleben Diskriminierung und gefühlte Ressentiments. Diese bieten den perfekten Nährboden für Patientenunzufriedenheiten, die sich auch in digitalen Bewertungsforen widerspiegeln. Die Krankenkassen verstehen es meisterhaft, sich zum Rächer der Gekränkten aufzuspielen…..Wichtig zu wissen ist, dass der in diesem Zusammenhang häufig erwähnte ‚IGeL-Monitor‘ das Sprachrohr der Gesetzlichen Krankenkassen ist, von ihnen in die Wege geleitet wurde und von ihnen verwaltet und finanziert wird … Patienten, die sich für ‚Kunden‘ halten, haben die gleichen Patientenrechte und -pflichten; und nach dem Wunschprinzip Leistungen zu beanspruchen ist im SGB V nicht vorgesehen, bzw. ‘Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen‘; so der Gesetzestext.

Was wird untersucht?

Die gynäkologische Früherkennungsuntersuchung besteht aus mehreren Einzelabschnitten.

Anamnese

Für den Frauenarzt sind u. a. folgende Informationen zur Krebsfrüherkennung wichtig:

  • Zahl der bisherigen Schwangerschaften einschließlich Fehlgeburten
  • Wann war die letzte Periode (1. Tag der Blutung)
  • Gibt es Auffälligkeiten wie Zwischenblutungen, Dauer- oder Schmierblutungen
  • Welche Verhütungsmittel werden angewendet
  • Werden sonstige Hormone eingenommen

Untersuchung

Tastuntersuchung der Brust

Wie auch bei der Selbstuntersuchung tastet der Arzt das Drüsengewebe der Brust ab um eventuelle krankhafte Veränderungen im Gewebe aufzuspüren. Außerdem untersucht er die Achselhöhlen, um festzustellen, ob Lymphknoten krankhaft vergrößert sind.

Untersuchungen auf dem gynäkologischen Stuhl

Hier untersucht der Arzt im Rahmen der gynäkologischen Krebsfrüherkennung zunächst den sichtbaren Bereich der Vagina, also die großen und kleinen Schamlippen. Anschließend begutachtet er den Scheideneingang, die Scheide selbst und den Muttermund und sucht nach verdächtigen Veränderungen.

Kolposkopie

Das Kolposkop ist eine Lupe (Stereolupe), die es dem Arzt ermöglicht, sich den äußeren Muttermund (Zervix) und die Scheidenwände in 10- bis 40-facher Vergrößerung anzuschauen. Mit der Kolposkopie kann er auch kleinste Veränderungen auf der Schleimhaut erkennen, die mit dem bloßen Auge nicht zu sehen sind. Die Kolposkopie wird nach Bedarf in die gynäkologische Früherkennungsuntersuchung mit einbezogen.

Abstrich

Der zytologische Abstrich hat das Ziel, Gebärmutterhalskrebs so früh wie möglich zu entdecken. Bei dieser nahezu schmerzfreien Untersuchung entnimmt der Arzt mit dünnen Watteträgern und Bürsten zwei Abstriche: einen vom äußeren Gebärmuttermund und einen vom Gebärmutterhals / -halskanal. Diese Abstriche werden im Labor auf Zellveränderungen bzw. Krebsvorstufen untersucht.

PAP-Test / Abstrich

Die zytologische Abstrichuntersuchung nennt man nach dem griechischen Arzt Papanicolaou, der eine Klassifikation zur Einteilung der zytologischen Abstrichbefundungen aufgestellt hat. Daher kommt auch das Kürzel ‚PAP‚-Test. Die Ergebnisse des Zellabstrichs werden in verschiedene Gruppen von Pap I bis Pap V eingeteilt. Je nachdem, in welches Stadium der Abstrich eingeteilt wird, sind weitere diagnostische und / oder therapeutische Maßnahmen notwendig.

PAP-Gruppe Zellbild Bewertung und empfohlene Maßnahme
PAP I Normales Zellbild Befund negativ, es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich
PAP II Normales Zellbild mit leichten entzündlichen und degenerativen Veränderungen Befund negativ, ggf. Kontrolle nach Abklingen der Entzündung
PAP III Unklares Zellbild, liegt vor bei schweren entzündlichen oder degenerativen Veränderungen bzw. bei schwer regressiv veränderten Zellen, die möglicherweise von einem Karzinom stammen Befund suspekt, nach drei Monaten wird ein Kontrollabstrich entnommen
PAP III D Leichte bis mittelschwere Zellveränderungen Abstrichkontrolle nach drei Monaten, bei dauerhaftem Befund über ein Jahr weitere therapeutische Maßnahmen
PAP IV a Schwere Zellveränderungen, Carcinoma in situ (Vorstufe des Karzinoms) Befund positiv, es folgt zunächst eine histologische Untersuchung (Biopsie) und die therapeutische Konisation oder Hysterektomie (Entfernung der Gebärmutter)
PAP IV b Carcinoma in situ, Verdacht auf invasives Wachstum Befund positiv, diagnostische Konisation und Abrasio (Ausschabung der Gebärmutter)
PAP V Zellen eines bösartigen Gebärmutterhalskrebs Befund positiv, sofortige histologische Untersuchung, bei eindeutigem Befund entsprechende operative Eingriffe sowie nuklearmedizinische bzw. chemotherapeutische Maßnahmen

Zum heutigen Zeitpunkt ist die Einteilung bereits mehrfach angepasst und verfeinert worden, was den Rahmen der Erklärungen hier aber sprengen würde.

Ihr Jörg Christian Nast